Wählen Sie, ob Sie die Erbschafts- oder die Schenkungssteuer berechnen möchten, geben Sie den Betrag sowie Angaben zu den Erben bzw. zum Verhältnis des Empfängers zum Schenker ein, und erhalten Sie Bemessungsgrundlage und geschätzte Steuer nach Abzügen.
Geben Sie den Betrag ein, um das Ergebnis zu berechnen.
Dies ist nur eine vereinfachte Schätzung. Bei der Erbschaftssteuer werden nur der Grundfreibetrag (200 Mio. KRW), ein Freibetrag von 50 Mio. KRW pro Kind, der Pauschalfreibetrag (500 Mio. KRW, angewendet wenn größer als Grund- + Kinderfreibetrag zusammen) und der Ehegattenfreibetrag (mindestens 500 Mio., bis zu 3 Mrd. KRW, basierend auf dem kleineren Wert aus tatsächlich geerbtem Betrag und gesetzlichem Erbteil — bei leerem Feld werden 500 Mio. KRW angenommen) berücksichtigt. Nicht enthalten sind der Minderjährigenfreibetrag, der Freibetrag für ältere Erben, der Behindertenfreibetrag, der Freibetrag für Finanzvermögen, der Freibetrag für die gemeinsam bewohnte Immobilie sowie die Gesamtobergrenze der kombinierten Freibeträge. Bei der Schenkungssteuer werden nur der verhältnisbasierte Freibetrag (basierend auf der 10-Jahres-Kumulationsgrenze) und der generationenübergreifende Zuschlag (30%, bzw. 40% wenn der Empfänger minderjährig ist und die Schenkung 2 Mrd. KRW übersteigt) berücksichtigt — der Freibetrag für Katastrophenschäden sowie der besondere Freibetrag für Heirat/Geburt sind nicht enthalten. Beide Ergebnisse enthalten die 3% Frühanmeldungs-Steuergutschrift. Bitte bestätigen Sie Ihre genaue Steuerschuld über Hometax oder einen zugelassenen Steuerberater. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.