Jahreseinkommen und gesamte Vermögenssteuerbemessungsgrundlage eingeben, um den Krankenversicherungsbeitrag 2026, den Pflegeversicherungsbeitrag und die geschätzte monatliche Gesamtzahlung zu berechnen.
Jahreseinkommen und Vermögenssteuerbemessungsgrundlage eingeben, um den geschätzten Krankenversicherungsbeitrag für selbstständig Versicherte zu berechnen.
Dieser Rechner ist eine vereinfachte Referenzsimulation der Beitragsformel für selbstständig Versicherte (지역가입자) nach der Durchführungsverordnung zum Nationalen Krankenversicherungsgesetz. Seit der Bemessungsreform vom September 2024 wurde die Kfz-Punktzahl abgeschafft, sodass sich der Beitrag nur noch aus einem Einkommens- und einem Vermögensbeitrag zusammensetzt. Der Einkommensbeitrag entspricht dem Jahreseinkommen × dem 2026 geltenden Einkommensbeitragssatz von 7,19 % ÷ 12, wenn das Jahreseinkommen 3,36 Mio. KRW übersteigt, andernfalls 0 KRW. Der Vermögensbeitrag wird berechnet, indem vom gesamten Vermögenssteuerwert (einschließlich 30 % einer Jeonse-/Mietkaution) der Grundfreibetrag von 100 Mio. KRW abgezogen wird, das Ergebnis anhand der 60-stufigen Vermögenspunktetabelle in Anlage 4 der Durchführungsverordnung in eine Bewertungspunktzahl umgerechnet wird und diese Punktzahl mit dem 2026 geltenden Satz von 211,5 KRW je Punkt multipliziert wird. Der kombinierte Krankenversicherungsbeitrag wird anschließend zwischen der 2026 geltenden Haushaltsobergrenze von 4.591.740 KRW/Monat und der Untergrenze von 19.780 KRW/Monat begrenzt; addiert man den Pflegeversicherungsbeitrag (2026: 13,14 % des Krankenversicherungsbeitrags) hinzu, erhält man die geschätzte monatliche Gesamtzahlung. In der Praxis werden Lohn- und Renteneinkommen nur zu einem reduzierten Satz von 30 % angerechnet, die Vermögenssteuerbemessungsgrundlage wird separat auf Basis amtlicher (veröffentlichter) Werte ermittelt, und es gelten diverse Ausnahmeregelungen (z. B. für minderjährige Angehörige), sodass der tatsächlich festgesetzte Beitrag abweichen kann. Ihren genauen Beitrag können Sie über den Beitragsrechner der vier Sozialversicherungen des Nationalen Krankenversicherungsdienstes (nhis.or.kr) oder den Kundendienst (1577-1000) prüfen. Dies ist nur eine grobe Referenzschätzung, keine Garantie für den festgesetzten Beitrag, keine Rechts- oder Finanzberatung.