Geben Sie den Kaufpreis, die Anzahl der von Ihnen besessenen Wohnungen und die Nutzfläche ein, um Koreas Grunderwerbsteuersatz und -betrag sowie die lokale Bildungssteuer und die Sondersteuer für ländliche Entwicklung zu berechnen. (Seit einer Steuerreform 2011 ist die Registrierungssteuer in der Grunderwerbsteuer aufgegangen.)
Geben Sie den Kaufpreis ein, um die Steuer zu berechnen.
Wohnungen mit einer Nutzfläche von 85 m² oder weniger sind von der Sondersteuer für ländliche Entwicklung befreit, daher wird dieser Betrag mit ₩0 berechnet.
Nur eine Schätzung, basierend auf den Steuersätzen für den entgeltlichen Erwerb von Wohnimmobilien durch Privatpersonen gemäß dem koreanischen Kommunalsteuergesetz in der am 12. August 2020 geänderten Fassung (die 7·10-Wohnungsmaßnahmen). Für die 1. Wohnung gilt der Grundsatz (1% bis 600 Mio. KRW, gleitend 1-3% zwischen 600 Mio. und 900 Mio. KRW, 3% über 900 Mio. KRW). Die 2. Wohnung wird mit dem erhöhten Satz von 8% und die 3. Wohnung oder mehr mit 12% berechnet, jeweils unter der Annahme eines als Spekulationskontrollgebiet ausgewiesenen Gebiets (조정대상지역); außerhalb solcher Gebiete können die tatsächlichen Sätze abweichen (z. B. gilt außerhalb eines Kontrollgebiets für die 2. Wohnung der Grundsatz, für die 3. Wohnung 8% und ab der 4. Wohnung 12%). Die lokale Bildungssteuer wird für die 1. Wohnung als 1/10 des Grunderwerbsteuersatzes berechnet, für die erhöhten Sätze ab der 2. Wohnung pauschal mit 0,4%. Die Sondersteuer für ländliche Entwicklung wird nur berechnet, wenn die Nutzfläche 85 m² übersteigt, mit 0,2% für die 1. Wohnung, 0,6% für die 2. Wohnung und 1,0% ab der 3. Wohnung. Ausnahmen wie Erstkäufervergünstigungen, die Steuerbefreiung bei vorübergehendem Besitz von 2 Wohnungen oder regionale Ermäßigungen sind nicht berücksichtigt — bitte prüfen Sie den genauen Betrag vor der Anmeldung über Wetax oder bei Ihrem zuständigen Amt. Seit einer Steuerreform 2011 ist die Registrierungssteuer in der Grunderwerbsteuer aufgegangen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung.